Ja, es gibt einen Selbstbehalt, der im Schadenfall von der Schadensumme abgezogen wird.
Dieser beträgt 10% der Schadenhöhe, mindestens 50€.
Es gibt jedoch eine Ausnahme. Wir bieten sogenannte Bikmo Replacements an. Es besteht die Möglichkeit mit einem Händler zu kooperieren, sodass dir der Selbstbehalt erspart wird. In der Schadenmeldung fragen wir nach dem Bikeshop deines Vertrauens, sodass wir einen Ersatz durch Materialwert veranlassen können. Wir werden mit dem Fahrradladen in Kontakt treten und versuchen das Bikmo Replacement zu arrangieren.
Das Bikmo Replacement hängt vom individuellen Fall ab und kann leider nicht garantiert werden.
Hast du noch weitere Fragen dazu? Schreib uns eine Mail über den Support Button unten rechts.
Keywords: Selbstbehalt, Schadenfall, Schadensumme, Replacement
WENN DU DEINE VERSICHERUNG VOR DEM 01.09.2022 ABGESCHLOSSEN HAST:
Ja, es gibt einen Selbstbehalt, der im Schadenfall von der Schadensumme abgezogen wird.
Dieser beträgt 50€ bis zu einer Versicherungssumme von 6.000€. Ab 6.000€ beläuft sich dieser auf 100€.
Es gibt jedoch eine Ausnahme. Wir bieten sogenannte Bikmo Replacements an. Es besteht die Möglichkeit mit einem Händler zu kooperieren, sodass dir der Selbstbehalt erspart wird. In der Schadenmeldung fragen wir nach dem Bikeshop deines Vertrauens, sodass wir einen Ersatz durch Materialwert veranlassen können. Wir werden mit dem Fahrradladen in Kontakt treten und versuchen das Bikmo Replacement zu arrangieren.
Das Bikmo Replacement hängt vom individuellen Fall ab und kann leider nicht garantiert werden.
Hast du noch weitere Fragen dazu? Schreib uns eine Mail über den Support Button unten rechts.
Keywords: Selbstbehalt, Schadenfall, Schadensumme, Replacement
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