Der Bikmo Pick Up Service bietet folgende Leistungen:
- 24-Stunden Service: Unterstützung bei technischen Problemen mit dem Fahrrad steht dir über unsere Hotline durchgehend zur Verfügung
- Pannenhilfe: Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt Bikmo für den Einsatz der mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt Bikmo nicht.
Wenn du dir deine Hilfe selbst organisierst, übernehmen wir bei Vorlage einer Rechnung eines registrierten Mobilitätsdienstleisters Kosten bis € 50,00.
Ab einer Entfernung von 5 km von deinem Wohnort:
- Abschleppen: sollte dein Fahrrad am Unfallort bzw. Leistungsort nicht mehr fahrbereit gemacht werden können, werden wir für das Abschleppen deines Bikes bis zur nächsten geeigneten Fahrrad Werkstatt sorgen. Liegt dein Wohnort bzw. dein Ziel näher als die nächste Werkstatt, erfolgt die Abschleppung dort hin. Ist die Entfernung gleich, kannst du mit uns vereinbaren, wohin die Abschleppung erfolgen soll. Dies gilt auch für andere Wunschorte. Wird der Abtransport nicht durch uns organisiert, erfolgt eine max. Erstattung von € 150,00. Wir übernehmen zusätzlich die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu € 200,00 wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
- Bergung: sollte dein Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abkommen, sorgen wir für die Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu € 2.000,00. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Sollte dein Fahrrad unterwegs gestohlen werden und der Diebstahl polizeilich gemeldet worden sein, erbringen wir folgende Leistungen:
- Weiter- oder Rückfahrt: wir organisieren die Weiterfahrt zu deinem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu deinem Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von € 500,00 für die:
- Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz
- die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll
- Ersatzfahrrad: wir vermitteln dir ein Ersatzfahrrad und übernehmen die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen dabei für längstens 7 Tage maximal €50,00/Tag. Dies gilt nicht, wenn du die Leistung "Weiter- oder Rückfahrt" in Anspruch nimmst.
- Übernachtungskosten: Wir reservieren auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernehmen die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad wiederhergestellt wurde. Bikmo erstattet bis zu € 80,00/Übernachtung ausschließlich für dich. Nimmst du die Leistung "Weiter- oder Rückfahrt" in Anspruch, übernehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
- Fahrrad-Rücktransport: Kann das Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Österreich für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt Bikmo für den Transport des Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Bikmo übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz im Inland. Diese Leistung erbringt Bikmo auch, wenn das Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden Bikmo. Hat Bikmo vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet Bikmo nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.
- Fahrrad-Verschrottung: Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt Bikmo die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt. Gepäck lässt Bikmo zum Wohnsitz der versicherten Person transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernimmt Bikmo bis zum Wert der Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
- Notfall-Bargeld Gerät die versicherte Person während einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt Bikmo den Kontakt zu ihrer Hausbank her und vermittelt schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt Bikmo der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 € je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für die Überweisung und die Auszahlung bis zu 100 €.
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