GO Fahrradversicherung: Was ist abgedeckt?

April 22, 2026

Die GO Fahrradversicherung deckt Unfallschäden und Vandalismus an deinem Fahrrad ab – plus Schutz für Startgebühren bei Veranstaltungen. 

Was GO abdeckt 

Unfallschäden 

Du bist abgesichert, wenn dein Fahrrad unabsichtlich beschädigt wird – egal wo auf der Welt. 

Wir bezahlen die Reparatur oder ersetzen dein Fahrrad, wenn es nicht mehr repariert werden kann. Du bist für den vollen Wert abgesichert – ohne Wertminderung über die Zeit. 

Vandalismus 

Du bist abgesichert, wenn dein Fahrrad mutwillig von jemand anderem beschädigt wird. 

Wir bezahlen die Reparatur oder ersetzen dein Fahrrad, wenn es nicht mehr repariert werden kann. Für eine Schadensmeldung aufgrund Vandalismus brauchst du einen Polizeibericht. 

Zubehör und Ausrüstung 

Bei Unfallschäden und Vandalismus ist auch Zubehör abgesichert, darunter:
• am Fahrrad befestigtes Zubehör (ausgenommen Mobiltelefone) 

• tragbare Aktivitäts-Tracker 

Der Schutz gilt bis zu 300 € pro Artikel, mit einem Gesamtlimit von 1.000 €. 

Radsportkleidung und Helme 

Bei Unfallschäden und Vandalismus sind folgende Artikel abgesichert:
• Radsportkleidung 

• Helme und Kopfbedeckungen 

Der Schutz gilt für Artikel, die weniger als 7 Jahre alt sind – bis zu 300 € pro Artikel, mit einem Gesamtlimit von 1.000 €. 

Startgebühren für Veranstaltungen 

Wenn du nicht an einem Radsportereignis teilnehmen kannst, erstatten wir dir bis zu 500 € für bereits gezahlte, nicht erstattungsfähige Startgebühren. 

Wo du versichert bist 

Dein Fahrrad ist weltweit versichert – auch auf Reisen per Flugzeug, Bahn oder Schiff.

Wer dein Fahrrad fahren darf 

Alle Personen, die an deiner Heimatadresse wohnen, sind durch deine Police abgesichert. 

Dein Fahrrad ist auch versichert, wenn Freunde oder Familie es mit deiner Erlaubnis nutzen. 

Dein Fahrrad zur Arbeit nutzen 

Du bist abgesichert, wenn du mit dem Fahrrad zur Arbeit fährst und zurück. Nicht abgesichert bist du bei gewerblicher Nutzung, zum Beispiel: 

• Lieferdienste 

• Kurierdienste 

• Essenslieferungen 

• Transport zahlender Fahrgäste 

• Vermietung oder entgeltliche Nutzung 

Veranstaltungen, an denen du teilnehmen kannst Deine Police schützt dich bei folgenden Sportarten und Formaten: 

• Triathlons 

• Duathlons 

• Sportives 

• Mountainbike Cross Country 

• Downhill 

• Enduro 

• Gravel Riding 

• BMX 

• Bahnradfahren 

• Cyclocross 

• Zeitfahren 

• Audax 

• Ultra-Distanz-Events 

Nicht abgesichert bist du bei Rennen mit Massenstart, zum Beispiel:
• Kriterium-Rennen 

• Straßenrennen 

• Rundstreckenrennen 

Was nicht abgedeckt ist

Die GO-Versicherung deckt keinen Diebstahl deines Fahrrads ab. Außerdem nicht abgedeckt sind: 

• Reifen (außer wenn das Fahrrad gleichzeitig beschädigt wurde) • mechanische oder elektrische Defekte 

• Akkuverschleiß 

• Kratzer, Schrammen oder Dellen, die die Funktion des Fahrrads nicht beeinträchtigen 

• Verschleiß durch normalen Gebrauch 

• Schäden, die bereits vor Versicherungsabschluss vorhanden waren • Schäden durch mangelnde Wartung 

So stellst du einen Schadensanspruch 

Bei Schäden über 400 € hast du die Wahl zwischen: 

• Ersatzteilen aus deinem lokalen Fahrradladen (ohne Selbstbeteiligung) 

• einer Barzahlung (mit einer Selbstbeteiligung von 50 € oder 10 % des Schadenswertes – je nachdem, was höher ist) 

Vollständige Vertragsinformationen 

Alle Details und Ausschlüsse findest du in deinem Versicherungsschein und den Vertragsbedingungen in deinem Bikmo-Konto.