So bekommst du ein Angebot

17.03.2026

Alles, was du über Fahrradversicherungen bei Bikmo wissen musst

Ein Angebot für deine Fahrradversicherung zu bekommen ist schnell und unkompliziert. Hier erfährst du, wie es funktioniert.

Der schnellste Weg zu deinem Angebot Am einfachsten geht's online über unsere Homepage: https://bikmo.com/

Was du brauchst Halte diese Informationen bereit, bevor du startest:

  • Fahrraddetails – Marke, Wert und ob es ein E-Bike ist
  • Kontaktdaten – Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer
  • Zahlungsdaten – zur Bezahlung deiner Versicherung

Wann beginnt mein Schutz? Deine Versicherung startet, sobald deine Police eingerichtet ist.

Wenn du möchtest, kannst du auch ein Startdatum bis zu 30 Tage in der Zukunft wählen – so beginnt deine Police genau dann, wenn du sie brauchst.

Wann du uns lieber direkt anrufen solltest
Manchmal ist es einfacher, direkt mit uns zu sprechen. Melde dich bei unserem Team, wenn:

  • Der Gesamtwert aller Fahrräder, die du versichern möchtest, €30.000 übersteigt – wir helfen dir gerne, müssen aber möglicherweise noch ein paar zusätzliche Prüfungen vornehmen.
  • Du bereits eine Fahrradversicherung in Anspruch genommen hast – wenn deine Gesamtschäden €5.000 überstiegen haben oder du mehr als zwei Diebstahl- oder Schadensansprüche gestellt hast, gib uns kurz Bescheid.

Unser Team hilft dir, den richtigen Schutz für deine Bedürfnisse zu finden.

Wen wir leider nicht versichern können
In bestimmten Situationen können wir leider keine Versicherung anbieten:

Unter 18 Jahren
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um eine Police auf deinen eigenen Namen abzuschließen. Wenn du noch nicht 18 bist, kann ein Elternteil oder Vormund die Police für dich abschließen – dein Fahrrad ist dann trotzdem vollständig versichert.

Bitte beachte: Der Elternteil oder Vormund muss an derselben Adresse wie der minderjährige Versicherungsnehmer wohnen.

Nutzung des Fahrrads für die Arbeit (außer Pendeln) Fahrräder, die für bestimmte Arten von Arbeit genutzt werden, können wir leider nicht versichern, zum Beispiel:

  • Lieferfahrten (Essenslieferung, Kurierdienste usw.)
  • Mobile Dienstleistungen (z. B. mobiler Friseur)

Wenn du dein Fahrrad aber nur zum Pendeln zur Arbeit und zurück nutzt, ist das kein Problem – das ist bei uns problemlos versicherbar.

Mehrere Schadensmeldungen in kurzer Zeit
Wenn du in den letzten 5 Jahren mehrfach Schäden gemeldet hast, können wir möglicherweise keine Versicherung anbieten. Das gilt in der Regel, wenn:

  • 2 oder mehr Diebstahl- oder Schadensansprüche vorliegen und
  • Die Gesamtschadenssumme €5.000 oder mehr beträgt

E-Bikes, die nicht straßenzulassungsfähig sind
Dein E-Bike muss straßenzulassungsfähig sein, um versichert werden zu können. E-Bikes, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, können wir leider nicht versichern.

Was macht ein E-Bike in Deutschland legal? Damit dein E-Bike durch die Bikmo-Versicherung abgedeckt ist, muss es legal ohne Kennzeichen und Führerschein gefahren werden dürfen. Das bedeutet, es muss den deutschen Pedelec-Regeln entsprechen.

Dein E-Bike muss:

Tretunterstützt sein – Der Motor darf nur unterstützen, wenn du in die Pedale trittst. Er darf nicht alleine funktionieren.

Eine maximale Dauerleistung von 250 Watt haben – Der Motor darf nicht stärker sein als das.

Eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben – Der Motor muss aufhören zu unterstützen, wenn du diese Geschwindigkeit erreichst. Schneller fahren geht natürlich, aber dann ohne Motorunterstützung.

Kein reines „Twist-and-Go" sein – Dein E-Bike darf nicht ausschließlich per Gashebel (wie ein Moped) funktionieren, es sei denn, es hat eine Typgenehmigung. Das bedeutet, das Fahrrad wurde offiziell getestet und für den deutschen Straßenverkehr zugelassen.

Was macht ein E-Bike in Österreich legal? Damit dein E-Bike durch die Bikmo-Versicherung abgedeckt ist, muss es legal ohne Kennzeichen und Führerschein gefahren werden dürfen. Das bedeutet, es muss den österreichischen Pedelec-Regeln entsprechen.

Dein E-Bike muss:

Tretunterstützt sein – Der Motor darf nur unterstützen, wenn du in die Pedale trittst. Er darf nicht alleine funktionieren.

Eine maximale Dauerleistung von 250 Watt haben – Der Motor darf nicht stärker sein als das.

Eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben – Der Motor muss aufhören zu unterstützen, wenn du diese Geschwindigkeit erreichst. Schneller fahren geht natürlich, aber dann ohne Motorunterstützung.

Kein reines „Twist-and-Go" sein – Dein E-Bike darf nicht ausschließlich per Gashebel (wie ein Moped) funktionieren, es sei denn, es hat eine Typgenehmigung. Das bedeutet, das Fahrrad wurde offiziell getestet und für österreichische Straßen zugelassen.