Dein Fahrrad richtig abschließen

June 2, 2026

Damit dein Fahrrad bei Diebstahl versichert ist, musst du es richtig abschließen. Hier erfährst du, welches Schloss du brauchst und wie du es benutzt.

Verwende ein „zugelassenes Schloss“.

Nicht alle Schlösser sind gleich. Welches Schloss du brauchst, hängt davon ab, wie viel dein Fahrrad wert ist.

Fahrradwert

Benötigte Schloss-Klassifizierung

Über €1,700

Sold Secure Gold oder Diamond 

Stichting ART Kategorie 3 

VdS registriert

Bis zu €1,700

Sold Secure Silver 

Stichting ART Kategorie 2 

VdS registriert

Bis zu €300

Sold Secure Bronze

 Stichting ART Kategorie 2 

VdS registriert

Achtung: Wenn dein Schloss kein „Sold Secure“-Rating hat, muss es im obersten Drittel der Sicherheitsstufen des Herstellers liegen. Auf einer Skala bis 15 muss es also beispielsweise mindestens Stufe 10 von 15 erreichen.

Wichtig: Kabelschlösser sind allein nicht sicher genug. Auch wenn ein Zusatzkabel bei deinem Schloss dabei ist, zählt es nicht als zugelassenes Schloss. Auch ein Rahmenschloss zählt nicht als zugelassen, selbst wenn es mit einem Einsteckkabel zusammen verwendet wird.

So schließt du dein Fahrrad ab:

Wenn du dein Fahrrad abstellst, musst du diese zwei Regeln beachten:

  1. Durch den Rahmen: Dein Schloss muss durch den Hauptrahmen deines Fahrrads gehen.
  2. An einem unbeweglichen Gegenstand: Das ist etwas, das man nicht bewegen oder hochheben kann, wie ein Fahrradständer aus Metall oder ein fest im Beton oder Mauerwerk verankertes Geländer. Das Fahrrad sollte sich auch nicht darüber heben lassen.

Regeln für verschiedene

Orte

Unterwegs

Immer, wenn du nicht bei deinem Fahrrad bist, muss es durch den Rahmen an einem unbeweglichen Gegenstand angeschlossen sein.

Zuhause

  • In deinem Haus oder deiner privaten Garage: Dein Fahrrad ist versichert, solange Türen und Fenster abgeschlossen sind.
  • Gemeinschaftsflächen: Wenn du dein Fahrrad in einem gemeinsamen Flur, Garten oder Fahrradraum abstellst, musst du es an einem unbeweglichen Gegenstand abschließen.
  • Fahrradschuppen: Der Schuppen muss ordnungsgemäß versperrt sein. 

Im oder am Fahrzeug

  • Im Auto: Das Auto muss abgeschlossen sein.
  • Auf einem Fahrradträger: Das Fahrrad muss durch den Rahmen am Träger angeschlossen sein.

Lass dein Fahrrad nicht zu lange stehen

Wir können dein Fahrrad nicht versichern, wenn es „aufgegeben“ wurde. Das bedeutet:

  • In der Öffentlichkeit: Lass dein Fahrrad nicht länger als vierundzwanzig Stunden am selben Ort stehen.
  • In einem abgeschlossenen Fahrzeug: Lass dein Fahrrad nicht länger als sieben Tage stehen.